Auf der Tagesordnung des Bundesrates am 27.05.2011 stand die Neufassung des bisherigen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (Bundestags-Drs. 216/11), das zukünftig nur noch Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) heißen soll. Formaler Anlass für die Neufassung des KrWG waren die Vorgaben der europäischen Abfallrahmenrichtlinie. Die schwarz-gelbe Bundesregierung nahm aber die Anpassung des deutschen Abfallrechtes an die europäischen Vorgaben zum Anlass, mit ihrem Gesetzesentwurf für ein KrWG insbesondere die lukrative Wertstofferfassung aus dem Abfall von Privathaushalten gewerblichen Betreibern zu überlassen. Die Kommunen blieben dann alleine auf der kostenträchtigen Abfallbeseitigung sitzen. Ohne die bisherige Möglichkeit, die Kosten der Abfallbeseitigung durch die Wertstofferfassung/-verwertung zumindest teilweise auffangen zu können, würde das zu einer deutlichen Erhöhung der Müllgebühren sowie zum wirtschaftlichen „Aus“ der meisten kommunalen Abfallentsorgungsbetriebe führen.
Die Kommunalen Spitzenverbände, ver.di, DIE LINKE, SPD und Grüne, teilweise aber auch zahlreiche schwarze KommunalpolitikerInnen machten gemeinsam Front gegen diesen geplanten Anschlag auf die kommunale Daseinsvorsorge. Lediglich die FDP, soweit sie noch an Landesregierungen beteiligt ist, vertrat offensiv den Gesetzesentwurf der Bundesregierung und wollte ihn in Hinsicht auf eine Privatisierung der Abfallverwertung noch weiter verschärfen. Letzteres ist gründlich schiefgegangen.